Die letzte Änderung vomWaffenrecht hat viele Sportschützen und legale Waffenbesitzer extrem hart getroffen. Für uns Jäger sind aber auch einige Erleichterungen vom Gesetzgeber vorgesehen.
Der Erwerb und Besitz von Schalldämpfern ist jetzt Bundesweit für Inhaber eines gültigen Jagdscheins freigeben. Dabei wird der Erwerb wie der einer Langwaffe gehandelt; heißt man braucht als Jäger keinen Voreintrag mehr in die WBK. Dies bezieht sich aber nur auf Schalldämpfer für Langwaffenkaliber mit Zentralfeuerzündung.
Gemäß geänderten Waffenrecht ist es künftig für Jäger ebenfalls zulässig Nachtsichtvorsatz und Anbaugeräte zu verwenden. Hier aber unbedingt drauf aufpassen, dass diese Geräte keine IR-Beleuchtung oder ähnliches aufweisen, denn das wurde vergessen freizugeben. Außerdem unbedingt das jeweilige Jagdrecht des Bundeslandes beachten. Hier ist der Einsatz solcher Restlichtverstärker oft nach wie vor verboten.
Warum in diesem Zuge übrigens nicht die günstigste Variante, die Montage einer Taschenlampe an der Waffe, freigegeben wurde, ist mir persönlich schleierhaft.
Eventuell wird hier aber vom Gesetzgeber nochmal nachgebessert…zumindest soll man ja die Hoffnung nicht aufgeben.